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Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung heute für ungültig erklärt. In der Begründung bezeichnete das Gericht die Richtlinie, die nach Wünschen der CDU/CSU zügig in nationales Recht umgesetzt werden sollte, als unverhältnismäßig und unvereinbar mit den Grundrechten.
"Ich begrüße das Urteil. Die Richter haben entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Menschen in Europa verstößt und sie sind in ihrem Urteil sogar über den Antrag des Generalanwaltes hinausgegangen. Die SPD will keine Vorratsdatenspeicherung, weil sie Grundrechte beschneidet und Menschen unter Generalverdacht stellt.